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Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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